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Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, notieren Sie sich ...

  • Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
  • die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Adressen von Zeugen
  • Namen und Dienststellen der Polizeibeamten die den Unfall aufnehmen

Bei Personenschäden immer die Polizei rufen!

Nach Möglichkeit sollten Sie den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß fotografieren. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.

Bestehen Sie auf einen qualifizierten, unabhängigen Kfz-Sachverständigen um den Schaden zur Beweissicherung begutachten zu lassen! Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.

Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.

Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.


 
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